Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, MdL
Schloß und Park Pillnitz

Im November 1992 beschloss die damalige Sächsische Staatsregierung die  Umwandlung einzelner Schloß- und Park- bzw. Gartenanlagen sowie Burgen, die sich in Staatseigentum befanden und zu den herausragendsten kulturellen Zeugnissen zählten, zu Staatsbetrieben nach § 26 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO). Damit wurden diese Kulturobjekte aus der Verwaltung durch die Liegenschaftsämter herausgelöst und zu "rechtlich unselbständige(n), organisatorisch abgesonderte(n) Teil(en) der Staatsverwaltung" (Abs 1), die direkt dem Sächsischen Finanzministerium unterstanden.
Mit der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Finanzministeriums über die Errichtung des Staatsbetriebes "Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen" vom 22. Oktober 2002 wurden die bislang als einzelne staatliche Betriebe geführten Schlösser, Burgen und Gärten in einen einheitlichen Staatsbetrieb nach § 26 SäHO überführt und die Sächsische Schlösserverwaltung in diesen integriert. Der Zusammenschluss der einzelnen Objekte geschah mit dem Ziel, das traditionsreiche Erbe für künftige Generationen zu bewahren und allen zugänglich zu machen.

Derzeit zählen unter anderem der Dresdner Zwinger, Schloß und Park Pillnitz, die Albrechtsburg in Meißen, Schloß Klippstein, der Barockgarten in Großsedlitz, die festung Königstein oder der Klosterpark Altzella zum Staatsbetrieb.

Wir verstehen diese besonderen Liegenschaften als unser gemeinsames kulturelles Erbe, als Bestandteil unserer sächsischen Identität, als in Stein bewahrte und in Gärten gewachsene Zeugnisse unserer Geschichte. Es sind Repräsentations-Orte, die eine Menge darüber erzählen, wo wir herkommen. Dieses Erbe entgegen allen gegenläufigen Bestrebungen zu bewahren und zu nutzen, um dem kulturellen und dem Bildungsauftrag des Staates nachzukommen, sehe ich als große Aufgabe für uns Landtagsabgeordnete.

Antrag "Keine Privatisierung des Staatsbetriebes" Drs 4/12522 vom 06.06.2008 

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