2. September 2010
Die Lage der Theater und Orchester wird sich deutlich verschärfen, wenn sich der Freistaat jetzt aus der solidarischen Kulturförderung zurückzieht
Redebeitrag des Abgeordneten Dr. Karl-Heinz Gerstenberg zum Antrag "Langfristige Perspektive für die Theater und Orchester im Freistaat Sachsen sichern" (Drs 5/1954) in d. 20. Sitzung des Sächs. Landtags, 02.09., TOP 10)
- Rede wurde zu Protokoll gegeben -
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Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir scheinen uns alle darüber einig zu sein, dass die Theater und Orchester einen bedeutenden Eckpfeiler unserer einmaligen Kulturlandschaft in Sachsen darstellen. Ein flächendeckendes Netz zu erhalten und dafür Sorge zu tragen, dass für jede Bürgerin und jeden Bürger im Freistaat Theater und Orchester erreichbar bleiben, das war ein Urgedanke des sächsischen Kulturraumgesetzes. Es hat sich als Zukunftsmodell erwiesen.
Dennoch: Angesichts der finanziellen und personalen Situation der Theater und Orchester im Freistaat droht ein weiterer Abbau - trotz der Haustarifvereinbarungen und des großen Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, trotz zum Teil gesteigerter Besucherzahlen. Diese Lage wird sich deutlich verschärfen, wenn der Freistaat sich jetzt aus der solidarischen Kulturförderung zurückzieht. Wenn die Landesbühnen Sachsen zur Hälfte von allen Kulturräumen mitgetragen werden sollen, dann steht das Kulturraumgesetz als Ganzes zur Disposition. Dieses zentrale Ergebnis der Anhörung zur Entwicklung der Kulturräume lässt sich nicht umdeuten. Frau Fiedler, dafür haben Sie ja aus fachlicher Sicht entschiedenen Widerspruch erhalten - unserer Meinung nach sehr berechtigt.
Angesichts der Pläne für den kommenden Haushalt ist zu fragen, was von einer "leistungsstarken und flächendeckenden Theater- und Orchesterlandschaft" (so betont es Staatsministerin Frau Schorlemer in ihrer Antwort) übrig bleiben soll. Denn es werden nicht nur weitere Stellen wegfallen und Angebote eingeschränkt - ganze Einrichtungen werden wegbrechen, weil sie heute schon am Rande der Existenz arbeiten. Um nur einzelne Beispiele zu nennen: Das Rundfunkblasorchester im Leipziger Raum hat bei 98 Prozent Personalkosten schlicht keinen Spielraum mehr für weitere Einsparungen. Ähnlich die Lage beim Westsächsischen Symphonieorchester mit Sitz in Böhlen. Hier arbeiten die Musiker teilweise 35 Prozent unter Tarif. Meine Damen und Herren, die Grenze ist schon lange erreicht. Deshalb ist es mehr als verständlich, wenn die Kulturräume die Landesbühnen nicht auch noch auf Kosten der eigenen Theater und Orchester mittragen wollen.
Eines kommt hinzu: Bliebe es bei einem Verlust von 1 Million Euro für jeden Kulturraum, dann stünden die Entscheidungsträger vor der Wahl: Sollen sie etablierte Theater und Orchester schließen oder beispielsweise bei Museen und Bibliotheken einsparen. Sicher ist nur eines: Zuerst würden kleine Kulturinitiativen und Projekte vor dem Aus stehen - und damit die Vielfalt und Weiterentwicklung unserer Kulturlandschaft. Insbesondere das kulturelle Engagement im ländlichen Raum würde ausgebremst. Hier müssen wir einschreiten.
Das Beispiel Landesbühnen zeugt von einer verqueren Kulturpolitik der Staatsregierung. Kürzungen und Umstrukturierungen sollen ohne den Hauch einer sinnvollen Strategie durchgedrückt werden. In diesem Fall tragen der Freistaat, die Stadt Radebeul und der Elbtal-Kulturraum gemeinsame Verantwortung. Anstatt die Möglichkeit zu ergreifen, gemeinsam den kulturellen Auftrag der Landesbühnen zu definieren, ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und notwendige Veränderungen einzuleiten, werden die Betroffenen vor vollendete Tatsachen gestellt.
Werte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, wir fordern Sie nachdrücklich dazu auf, die Substanz sächsischer Kulturlandschaft nicht kurzsichtigen Sparplänen zu opfern. Wir GRÜNEN werden jedenfalls alle unsere Möglichkeiten nutzen, um die indirekten Kürzungen der Kulturraumgelder im Haushaltsentwurf 2011/2012 rückgängig zu machen.
Für die Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterlandschaft braucht es darüber hinaus nicht unbedingt ein neues Konzept. Das Gutachten aus dem Jahr 2007 ist in seiner Analyse erst einmal aufzugreifen, seine zentralen Empfehlungen sollten ernst genommen werden. Diese bestehen nicht zuletzt darin, die Höhe der Gelder für die Kulturräume tatsächlich stabil zu halten und für Verlässlichkeit der Finanzierungsbeteiligung zu sorgen. Dies ermöglicht erst eine strukturelle Entwicklung.
Die Empfehlungen des Gutachtens für strukturelle Veränderungen müssen für die einzelnen Einrichtungen und Kulturräume zu Ende diskutiert werden. In den meisten Einrichtungen sind die Rationalisierungspotentiale ausgeschöpft. Weitere Sparmaßnahmen, wie vor allem bei den großen Theatern und Orchestern gefordert, sind nur dann zu befürworten, wenn sie nicht den künstlerischen Kernbereich betreffen. So könnten zum Beispiel bei gemeinsamer Auftragsvergabe mehrerer Einrichtungen für Gebäudeinstandhaltung oder Facility Management eventuell noch Mittel herausgeholt werden. Einsparungen, die die strukturellen Defizite ausgleichen, stehen dabei aber nicht in Aussicht.
Struktureingriffe, vor allem weitere Fusionen, können nur auf Grundlage von fachgerechten Analysen entschieden werden. Das gilt beispielsweise für das Verhältnis des mittelsächsischen Theaters und des Theaters Annaberg, oder die mögliche Integration des sorbischen Nationalensembles in das Deutsch-Sorbische Volkstheater in Bautzen. Ausschlaggebend sind dabei nicht nur faktische Kostenersparnisse, sondern vor allem auch die Gewährleistung des kulturellen Auftrags. Während eine Fusion in dem einen Fall eine kulturpolitisch kritisch zu sehen wäre, könnte sie im anderen Fall durchaus künstlerisch-inhaltliche Synergieeffekte hervorrufen. Frau Staatsministerin von Schorlemer, wir fordern Sie auf, mit ihrem Ministerium die strukturelle Entwicklung der Theater- und Orchesterlandschaft aktiv mit zu gestalten!
Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE stimmen wir im ersten Punkt zu, denn die Zusammenschau aktueller Daten ist eine notwendige Grundlage für sinnvolle konzeptionelle Überlegungen. Den zweiten Punkt werden wir ablehnen, da das Gutachten von 2007 mit seinen Empfehlungen nach wie vor aktuell und diskussionswürdig ist.