Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, MdL

News zum Thema

5. August 2008

Masterprogramm Medien Leipzig I-III

Kleine Anfragen Drs 4/12605 bis Drs 4/12607mehr...

28. November 2008

Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHG)

Gesetzentwurf, Drs 4/8057mehr...

27. Februar 2009

Befristete Professur in den Europa-Studien der TU Chemnitz

Kleine Anfrage Drs 4/14544mehr...

10. November 2009

GRÜNE unterstützen Forderungen der Universitätsrektoren

Gerstenberg: Antrag fordert für künftige Hochschulvereinbarung angemessene Ausstattungmehr...

Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen

Die in der kleinen Novelle des Hochschulgesetzes beschlossenen Regelungen zur Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen sind in den Bereichen Internationalität, Flexibilität und Studienqualität unzureichend. Ein wesentliches Ziel der nun anstehenden großen Novelle des Hochschulgesetzes muss deshalb die Verankerung zeitgemäßer Regelungen für die Bachelor- und Master-Studiengänge sein.

So darf die Anrechnung im Ausland erbrachter Studienleistungen nicht wie bisher bürokratisch nach dem Gutdünken der Prüfungsämter erfolgen. Die grüne Fraktion fordert die Pauschalanerkennung von Leistungen in inhaltlich und thematisch verwandten Studiengängen ein. Die gewollte Vielfalt der Studieninhalte soll so die notwendige Offenheit der Anerkennung der Studienleistungen nach sich ziehen. Ebenso notwendig ist die verbindliche Verankerung des ECTS (Europäisches-Kreditpunkte-Transfer-System) als einheitliches Leistungspunktsystem an allen sächsischen Hochschulen.

Darüber hinaus müssen miteinander verbundene, zweiphasige Studiengängen den Bachelor als Regelqualifikation für den Master gesetzlich verankern. Die Einführung der neuen Abschlüsse darf nicht zu einer verkappten Kürzung von Studienkapazitäten führen.

Durch die neue Studienstruktur sollten Spielräume für mehr Flexibilität genutzt werden – etwa durch die von der grünen Fraktion vorgeschlagene Einführung des Teilzeitstudiums. Im Zuge der Studienreform muss die Anrechnungsfähigkeit von Studienleistungen jenseits der klassischen Lehrveranstaltungen klar geregelt werden. Die Verbindung von Studienqualität und studentischer Eigenverantwortung müssen nun in der großen Novellierung des Hochschulgesetzes deutlicher zu Tage treten.