
1993 wagte das Land Sachsen auf dem Gebiet der Kultur und Kulturförderung etwas in Deutschland völlig Neues ja geradzu Revolutionäres: der Landtag beschloss das Kulturraumgesetz und schuf damit ein wirkungsvolles Instrument einer solidarischen und kooperativen Kulturpolitik von Land und Kommunen. Kultur wurde zur kommunalen Pflichtaufgabe erklärt und zugleich eine staatliche Mitfinanzierung festgeschrieben. Mit den Kulturräumen wurden Zweckverbände geschaffen, in denen mehrere Gebietskörperschaften solidarisch darüber entscheiden, welche Kultur sie in ihrer Region fördern wollen. Damit sind auch die 2 Grundsäulen des Kulturraumgesetztes benan
Mit dem Gesetz wurden insgesamt 11 Kulturräume eingerichtet, deren Grenzen sich teils an gewachsenen Sprach- und Traditionsräumen orientieren, die aber auch strukturellen und finanziellen Überlegungen folgen. Es sind dies die 8 ländlichen Kulturräume: Vogtland, Zwickauer Raum, Erzgebirge, Mittelsachsen, Leipziger Raum, Elbtal, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge sowie Oberlausitz/Niederschlesien. Hinzu kommen die 3 urbanen Kulturräume: Chemnitz, Leipzig und Dresden. Doch nichts ist so gut als dass es nicht verbessert werden könnte. Auch forderte die anstehende und zwischen erfolgte Kreisgebietsreform eine Anpassung/Überarbeitung des Gesetzes. In einem langwierigen Prozess - über anderthalb Jahre beschäftigten sich Staatsregierung und Landtag damit - wurdedas Kulturraumgesetz novelliert. Am 18.Juni 2008 verabschiedete der Sächsiche Landtag die Gesetzesnovelle. Die wichtigsten Ergebnisse:
Gesetz zur Neuordnung der Kulturäume vom 18.12.2007 DS 4/10733 Wortprotokoll der Sachverständigenanhörung im SLT zur Gesetzesnovelle vom 03.04.2008 APr 4/80360 Beschlußvorschlag und Ausschußbericht AWHK zur Neuordnung der Kulturräume vom 12.06.2008 DS 4/12379 Rede Dr. Gerstenberg vom 18.06.2008 zur Neuordnung der Kulturräume Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes vom 26.06.2007 DS 4/9243 Beschlußvorschlag und Ausschußbericht AWHK zur Änderung des Kulturraumgesetzes vom 01.11.2007 DS 4/10065 Rede Dr. Gerstenberg zur Änderung des Kulturraumgesetzes vom 07.11.2007 3. April 2012
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