Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, MdL
Karte der sächsischen Kulturräume Stand 1998 (Quelle SMWK)

1993 wagte das Land Sachsen auf dem Gebiet der Kultur und Kulturförderung etwas in Deutschland völlig Neues ja geradzu Revolutionäres: der Landtag beschloss das Kulturraumgesetz und schuf damit ein wirkungsvolles Instrument einer solidarischen und kooperativen Kulturpolitik von Land und Kommunen. Kultur wurde zur kommunalen Pflichtaufgabe erklärt und zugleich eine staatliche Mitfinanzierung festgeschrieben. Mit den Kulturräumen wurden Zweckverbände geschaffen, in denen mehrere Gebietskörperschaften solidarisch darüber entscheiden, welche Kultur sie in ihrer Region fördern wollen. Damit sind auch die 2 Grundsäulen des Kulturraumgesetztes benan

  • das Solidaritätsprinzip bei der Kulturfinanzierung zwischen Freistaat, Landkreisen und Gemeinden
  • die so genannte dritte Ebene der Kulturförderung: neben der staatlichen und der komunalen entstand die Ebene der Förderung von Einrichtungen und Projekten von regionaler Bedeutung - eine Innovation!

Mit dem Gesetz wurden insgesamt 11 Kulturräume eingerichtet, deren Grenzen sich teils an gewachsenen Sprach- und Traditionsräumen orientieren, die aber auch strukturellen und finanziellen Überlegungen folgen. Es sind dies die 8 ländlichen Kulturräume: Vogtland, Zwickauer Raum, Erzgebirge, Mittelsachsen, Leipziger Raum, Elbtal, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge sowie Oberlausitz/Niederschlesien. Hinzu kommen die 3 urbanen Kulturräume: Chemnitz, Leipzig und Dresden.
Wenige Gesetze sind so einmütig angenommen worden, und das nicht nur im Landtag, sondern auch von den Betroffenen, wie das sächsische Kulturraumgesetz. Und wenige sind über Sachsen hinaus so bekannt geworden. Bedenken - auch juristischer Art gab es dennoch immer wieder. Der Freistaat hat  sie in Rechtsgutachten zweimal prüfen lassen. HInzu kamen Anhörungen von Fachleuten im Sächsichen Landtag, die 2002 und 2008 durchgeführt wurden. Im Ergebnis sind sich alle einig: das Gesetz ist rechtens und v.a.: Das Kulturraumgesetz hat sich überaus bewährt. Mit seiner Hilfe ist es insbesondere im ländlichen Raum gelungen, die gewachsene Vielfalt der Kultur in wichtigen Teilen zu erhalten, eine Vielfalt, die unser Land so reich macht und prägt. Damit ist das Kulturraumgesetz zu einem bundesweiten Vorbild geworden. Das zeigt nicht zuletzt der Bericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, die es zur Nachahmung empfohlen hat.

Doch nichts ist so gut als dass es nicht verbessert werden könnte. Auch forderte die anstehende und zwischen erfolgte Kreisgebietsreform eine Anpassung/Überarbeitung des Gesetzes. In einem langwierigen Prozess - über anderthalb Jahre beschäftigten sich Staatsregierung und Landtag damit - wurdedas Kulturraumgesetz novelliert. Am 18.Juni 2008 verabschiedete der Sächsiche Landtag die Gesetzesnovelle. Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Die bewährte Systematik der Kulturräume mit ihrem solidarischen Finanzierungsprinzip bleibt auch nach der Gebietsreform erhalten.
  • Das Gesetz ist nicht mehr befristet und wird dafür regelmäßig evaluiert.
  • Die in dieser Legislaturperiode seitens des Freistaates zweckgebundenen Finanzmittel in Höhe von 86,7 Millionen Euro finden sich als Mindestbetrag im Gesetz wieder.

Gesetz zur Neuordnung der Kulturäume vom 18.12.2007 DS 4/10733

Wortprotokoll der Sachverständigenanhörung im SLT zur Gesetzesnovelle vom 03.04.2008 APr 4/80360

Beschlußvorschlag und Ausschußbericht AWHK zur Neuordnung der Kulturräume vom 12.06.2008 DS 4/12379

Rede Dr. Gerstenberg vom 18.06.2008 zur Neuordnung der Kulturräume

Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes vom 26.06.2007 DS 4/9243

Beschlußvorschlag und Ausschußbericht AWHK zur Änderung des Kulturraumgesetzes vom 01.11.2007 DS 4/10065

Rede Dr. Gerstenberg zur Änderung des Kulturraumgesetzes vom 07.11.2007

3. April 2012

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