Am 27.09.06 informierten Jens Beier - Freiwilliger Dienst in Rumänien sowie Judith Frommhold - Aktion Sühnezeichen Friedensdienste über Möglichkeiten sozialer Freiwilligendienste im Ausland.
Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) ist ein sozialer Dienst im Ausland. Er ist in Deutschland als Wehrersatzdienst anerkannt. Der ADiA wird anstatt eines regulären Zivildienstes abgeleistet und gilt als vollwertiger Ersatz. Er entspricht dem österreichischen Auslandsdienst.
Voraussetzung
Grundvoraussetzung für die Ableistung eines anderen Dienstes im Ausland ist die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch das Bundesamt für den Zivildienst.
Der Andere Dienst im Ausland kann nur bei den vom Bundesamt für Zivildienst anerkannten Trägerorganisationen abgeleistet werden, nur dann erlischt die Pflicht zum Leisten eines Ersatzdienstes im Friedensfall. Zu beachten ist, dass der ADiA noch vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden muss.
Dauer
Dieser Dienst dauert mindestens zwei Monate länger als der Zivildienst in Deutschland, seit dem 1. Oktober 2004 mindestens 11 Monate. Die Trägervereine haben ihrerseits aber die Möglichkeit, Zivildienstleistende nach §14b ZDG bis zu einer Dauer von 14 Monaten zu verpflichten. In der Regel beträgt die Dienstzeit 12 Monate, Dienstantritt ist meist zum 1.September.
Geschichte
Der Andere Dienst im Ausland wurde 1986 durch eine Änderung des Zivildienstgesetz erstmals möglich.
Projekte
Die Aufgaben während des ADiA sind denen in Deutschland ähnlich, allerdings ist die Bandbreite an Projekten und Stellen um einiges größer und dies ist – neben der Chance ein Jahr im Ausland zu leben – wohl einer der Vorteile an diesem Dienst. Grob lassen sich folgende Bereiche abgrenzen:
* Sozial-Pflegerischer Bereich (Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Frauenhäuser, Lebensgemeinschaften)
* Pädagogischer Bereich (Projekte zur politischen Bildung, Museen, Denkstätten)
* Jugendarbeit (Jugendherbergen, Sprachschulen, Jugendbegegnungsstätten)
Da sich die meisten Stellen in kleineren Einrichtungen befinden, überschneiden sich bei den meisten Stellen die Aufgabengebiete.
Länder
Von Nepal über China, Australien, Südafrika und Kanada bis zu nahzu sämtlichen Staaten der EU – der ADiA lässt sich auf jedem Kontinent in einer Vielzahl von Ländern ableisten. Die Mehrzahl der Stellen findet sich in Europa, da die Idee des ADiA als Friedensdienst aus den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges entstanden ist. In den besonders betroffenen Ländern Israel, Polen und Frankreich finden sich daher überproportional viele Stellen.
Ein weiteres Augenmerk liegt auf Entwicklungsländern in Südamerika und Afrika.
Rechtliche Rahmenbedingung
Gesetzlich ist der andere Dienst im Ausland in §14 b (in Österreich 12 B) des Zivildienstgesetzes geregelt. Im Hinblick auf die staatsrechtliche Seite ist man Wehr- oder Zivildienstleistenden im Bezug auf den Anspruch auf Kindergeld und die Anrechnung als Wartesemster gleichgestellt. Obligatorisch für die Träger ist die Übernahme der Kosten für die Kranken- und Haftpflichtversicherung. Zu beachten ist, dass es sich um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Entsendeorganisation und Dienstleistenden handelt, daher können die sonstigen Konditionen stark variieren. In der Regel sorgen die Träger für Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung. Weiterhin zahlen sie meist ein Taschengeld. Die genaue Ausgestaltung ist zwischen den Organisationen sehr unterschiedlich, deshalb ist es wichtig, frühzeitig zu prüfen, welche Kosten entstehen. Wird der ADiA vorzeitig beendet, wird die in dem Dienst abgeleistete Zeit, sofern sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivildienst angerechnet.
Finanzierung
Die Finanzierung unterscheidet sich stark unter den verschiedenen Organisationen. Die meisten Träger erwarten und benötigen einen finanziellen Beitrag des Dienstleistenden. Dabei bedienen sie sich eines juristischen Tricks, da es den Organisationen per Gesetz verboten ist, Geld direkt vom Dienstleistenden zu verlangen.
Geläufigstes Model ist der Förderkreis: Der Dienstleistende muss einen Spenderkreis aufbauen, der monatlich etwa 150 Euro aufbringt. Es ist allerdings meist illusorisch, die gesamte Summe durch Spenden abzudecken, sodass der Dienstleistende auf eigene Ersparnisse zurückgreifen oder seine Eltern um Unterstützung bitten muss. Die Aktion Sühnezeichen Friedensdienste (ASF) verlangt darüberhinaus noch die Zahlung eines einmaligen Solidarbeitrages in Höhe von 650 Euro. Andere, bitten um die einmalige Zahlung des Beitrages vor der Ausreise.
Einige Organisationen (Auslandssekretariat der katholischen Bischofskonferenz, Officium Bonum) bieten einen kostenfreien Dienst an, es kommen daher eine höhere Anzahl von Bewerber auf die Stellen.
Fakt ist, dass er meist finanziell weit weniger unterstützt wird als der reguläre Zivildienst und das Freiwillige Soziale Jahr.