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Sachsen hat einen hochwertigen und umfangreichen Bestand an Kulturdenkmalen, die auch einen wichtigen Teil seines internationalen Rufes ausmachen. Sowohl die Schar der ehrenamtlichen Denkmalschützer als auch die zahlreichen Besucher beim alljährlichen „Tag des offenen Denkmals“ zeugen von der Wertschätzung für das Original und der identitätsstiftenden Kraft der Denkmale. Grundlage für deren Erhaltung ist das Denkmalschutzgesetz, das nach 1990 unter breiter Beteiligung von Fachwissenschaftlern in einem transparenten, öffentlichen Prozess erarbeitet wurde. Im Gegensatz dazu arbeitet das Innenministerium jetzt in einer Art Geheimverfahren unter den Schlagworten Bürgerfreundlichkeit, Verfahrensvereinfachung und Rechtssicherheit an einem Paradigmenwechsel im Denkmalschutz, der zu dessen Demontage führt . Denkmalschutz ist in Sachsen jedoch ein in der Sächsischen Verfassung verankertes Staatsziel. Ein solches Ziel darf nicht kurzfristig orientierten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen geopfert werden Das Problem beginnt bereits mit der neuen Definition von Denkmalen. Nach den bekannt gewordenen Plänen - die Innenminister Ulbig allerdings in der Aktuellen Debatte im Landtag bereits als überholt und ungültig bezeichnete - wären bis auf Ausnahmefälle Bodendenkmale nur noch gesetzlich geschützt, wenn sie aus „vor- und frühgeschichtlicher Zeit“ stammen. Damit würde - entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Archäologie – künftig der Weg frei gemacht für die undokumentierte Vernichtung der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Zeugnisse im Bereich der sächsischen Altstädte und Ortskerne. Am folgenreichsten sind die vorgesehene Klassifizierung von Denkmalen, die nach 1990 bewusst aufgegeben wurde, sowie die Aufgabe des Substanzschutzes als Grundprinzip des Denkmalschutzes. Die Aufhebung des Substanzschutzes kommt einem Paradigmenwechsel im Denkmalschutz gleich. Mit der Klassifizierung wäre das Landesamt für Denkmalpflege zukünftig nur noch für Kulturdenkmale "von herausragender Bedeutung" zuständig und nur diese würden auch weiterhin formal den derzeitigen Schutz genießen. Gerade Denkmale, deren Wert nicht vordergründig sichtbar ist, sind jedoch besonders darauf angewiesen, in einer eigenständigen Fachbehörde wie dem Landesamt einen unbestechlichen und starken Anwalt zu haben. Für diese Denkmale, nach bekannt gewordenen Absichten des Innenministeriums ca. 80 Prozent, sollen künftig die unteren Denkmalschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten allein zuständig sein. Die leiden aber einerseits unter einem Mangel an Fachpersonal und stehen andererseits häufig unter kommunalpolitischem Druck. Daher ist ein erheblich geringerer Schutz wertvollen sächsischen Kulturgutes und die schrittweise Zerstörung von angeblichen „Denkmalen 2. Klasse“ zu erwarten. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leser, ich möchte diese Seiten nutzen, um Ihnen alle mir zugänglichen Informationen ebenfalls zur Kenntnis zu geben. Sie finden mithin auf diesen Seiten
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