Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, MdL

Jede Fraktion hat einen eigenen Parlamentarischen Geschäftsführer. Im Gegensatz zum "Generalsekretär einer Partei" ist der Wirkungskreis des parlamentarischen Geschäftsführers das Parlament- in meinem Fall der sächsische Landtag.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer (PGF)  regeln die Geschäfte für ihre Fraktionen im Verhältnis zum Landtag und den anderen Fraktionen. Sie reichen die Themen ein und kümmern sich um dem Ablauf der Parlamentsdebatten. Vor wichtigen Abstimmungen sorgen sie dafür, dass alle Abgeordneten anwesend sind. Der PGF ist der nächste Mitarbeiter des jeweiligen Fraktionsvorsitzenden.

Sie bereiten innerhalb ihrer Fraktionen und in PGF-Runden untereinander die Sitzungen des Ältestenrates vor, in denen die Tagesordnungen für die jeweils folgende Sitzungswoche festgelegt werden.

Die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer sitzen im Ältestenrat und bereiten die Tagesordnung des Sächsischen Landtages in den sitzungstäglichen Geschäfstführerrunden vor.