Abgeordnetenentschädigung
Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung ("Diäten"). Die Höhe der Entschädigung wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Landtag per Gesetz beschlossen. Von ihrer Entschädigung bestreiten die Abgeordneten u. a. Aufwendungen für ihre Wahlkreisarbeit, Bürgerbüros und Fahrtkosten.
Die Entschädigung für Landtagsabgeordnete setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Grundentschädigung (steuerpflichtig): 4.835 EUR brutto
Kostenpauschale (steuerfrei) 1.161 EUR
Fahrtkostenpauschale (steuerfrei) 645 EUR
Für meine Tätigkeit als Parlamentarischer Geschäftsführer erhalte ich monatlich von meiner Fraktion eine Mehraufwandsentschädigung von 332,35 EUR.
Nebeneinkünfte und weitere Bezüge
Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Nebeneinkünfte und weitere Bezüge ihrer Abgeordneten offengelegt, die nicht aus der Arbeit im Landtag herrühren. Mit der Veröffentlichung will die Fraktion ganz bewusst um Vertrauen werben. Die grünen Abgeordneten im Sächsischen Landtag agieren unabhängig, sie sind nicht Interessen anderer Geldgeber verpflichtet.
Nebeneinkünfte:
Ich habe keine Nebeneinkünfte.