Abgeordnetenentschädigung
Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung ("Diäten"). Die Höhe der Entschädigung wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Landtag per Gesetz beschlossen. Von ihrer Entschädigung bestreiten die Abgeordneten u. a. Aufwendungen für ihre Wahlkreisarbeit, Bürgerbüros und Fahrtkosten.
Die Entschädigung für Landtagsabgeordnete setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Grundentschädigung (steuerpflichtig): 4.835 EUR brutto
Kostenpauschale (steuerfrei) 1.161 EUR
Fahrtkostenpauschale (steuerfrei) 645 EUR
Für meine Tätigkeit als Parlamentarischer Geschäftsführer erhalte ich monatlich von meiner Fraktion eine Mehraufwandsentschädigung von 332,35 EUR.
Nebeneinkünfte und weitere Bezüge
Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Nebeneinkünfte und weitere Bezüge ihrer Abgeordneten offengelegt, die nicht aus der Arbeit im Landtag herrühren. Mit der Veröffentlichung will die Fraktion ganz bewusst um Vertrauen werben. Die grünen Abgeordneten im Sächsischen Landtag agieren unabhängig, sie sind nicht Interessen anderer Geldgeber verpflichtet.
Nebeneinkünfte:
Ich habe keine Nebeneinkünfte.
Bündnisgrüne Fraktion legt Positionspapier zum Thema Abgeordnetenbezüge vor
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat eine radikale Neuordnung der Abgeordnetenbezüge vorgeschlagen. Das Positionspapier lehnt sich stark an die Reform der Abgeordnetenbezüge in Nordrhein-Westfalen an. Das derzeitige System aus 18 Einzel- und Sonderregelungen muss nach Ansicht der bündnisgrünen Fraktion abgeschafft werden, da diese oft in sich widersprüchlich und undurchschaubar sind. Insbesondere die Dopplungen bei Fahrtkosten und Übernachtungen, die im Vergleich zu Beschäftigten zu hohe und zu früh einsetzende Altersvorsorge ohne jede Eigenbeteiligung und die zu großzügige Regelungen des Übergangsgeldes sollten reformiert werden.
Das Positionspapier (Stand Mai 2005) kann hier als PDF heruntergeladen werden: